Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der
Metacom Solutions, Inh. Gerald Kapp
Fasangasse 28
8075 Hart bei Graz
(nachfolgend „Agentur“ genannt).
1.2 Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen der Agentur, insbesondere für:
Webdesign
Webentwicklung
Onlineshops
App-Entwicklung
Corporate Design
Grafikdesign
Logoentwicklung
UI-/UX-Design
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Hosting
Wartung
Support
digitale Beratung
sonstige digitale Dienstleistungen.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung,
Unterzeichnung eines Angebots,
elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail),
digitale Angebotsannahme oder
Beginn der Leistungserbringung
zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Zustimmung.
2.4 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, einzelne Leistungen in Teilschritten zu erbringen.
3.5 Geringfügige technische oder gestalterische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Funktion oder der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
Logos
Texte
Bilder
Videos
Schriftarten
Zugangsdaten
Hostingzugänge
Domainzugänge
API-Schlüssel
Markenrichtlinien
sonstige Projektunterlagen.
4.2 Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, verlängern sämtliche vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
4.3 Mehraufwand, der durch fehlende, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Informationen entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.
4.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen.
Die Agentur haftet nicht für Urheberrechts-, Markenrechts- oder sonstige Rechtsverletzungen hinsichtlich vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte.
5. Kommunikation
5.1 Sämtliche projektbezogenen Entscheidungen erfolgen schriftlich oder elektronisch.
5.2 Freigaben per E-Mail oder über Projektmanagementsysteme gelten als verbindlich.
5.3 Erfolgt trotz Aufforderung innerhalb angemessener Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, darf die Agentur den zuletzt abgestimmten Projektstand als freigegeben ansehen, sofern der Auftraggeber zuvor auf diese Folge hingewiesen wurde.
6. Projektablauf
6.1 Nach Projektbeginn erfolgt die Umsetzung anhand des vereinbarten Leistungsumfangs.
6.2 Änderungswünsche nach Projektbeginn stellen grundsätzlich Zusatzleistungen dar, sofern sie nicht bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.
6.3 Die Agentur informiert den Auftraggeber über dadurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und freizugeben.
7. Preise
7.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
7.3 Zusatzleistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
zusätzliche Designentwürfe
nachträgliche Änderungen
zusätzliche Korrekturschleifen
Schulungen
Datenmigrationen
Texterstellung
Bildbearbeitung
SEO-Leistungen
Supportleistungen
Vor-Ort-Termine.
7.4 Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes.
7.5 Bereits begonnene Arbeitsstunden können im Viertelstunden-Takt verrechnet werden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen sowie Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
8.3 Bei größeren Projekten können insbesondere folgende Teilzahlungen vereinbart werden:
Anzahlung bei Auftragserteilung
Teilzahlung nach Abschluss definierter Projektphasen
Schlussrechnung nach Projektabschluss.
8.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen,
Mahnspesen geltend zu machen,
laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen sowie
die Übergabe von Daten, Zugangsdaten oder Nutzungsrechten bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
8.5 Eine Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur ausdrücklich anerkannt wurden.
9. Leistungsfristen
9.1 Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9.2 Sämtliche Fristen verlängern sich angemessen, wenn
der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
Änderungswünsche nach Projektbeginn erfolgen,
erforderliche Freigaben verspätet erteilt werden oder
Ereignisse höherer Gewalt eintreten.
9.3 Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Ausfällen von Hosting-Anbietern, Domain-Registraren, Drittanbietern oder Behörden.
10. Abnahme
10.1 Nach Fertigstellung stellt die Agentur die vereinbarte Leistung zur Prüfung bereit.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich bekanntzugeben.
10.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
10.4 Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald
die Website veröffentlicht wird,
der Onlineshop produktiv genutzt wird,
eine App veröffentlicht oder produktiv eingesetzt wird oder
der Auftraggeber die Leistung tatsächlich verwendet.
10.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Änderungswünsche (Change Requests)
11.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Auftragserteilung gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.
11.2 Die Agentur informiert den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten sowie allfällige Terminänderungen.
11.3 Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.
11.4 Kleinere technische Anpassungen oder Korrekturen können nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet werden.
12. Projektunterbrechung
12.1 Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 30 Kalendertage, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
12.2 Dauert die Unterbrechung länger als 90 Kalendertage an, kann die Agentur das Projekt nach schriftlicher Ankündigung beenden und sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
12.3 Ein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich vereinbarter Liefertermine besteht nach einer längeren Projektunterbrechung nicht.
13. Rücktritt und Stornierung
13.1 Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Leistungserbringung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
13.2 Nach Projektbeginn sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten sowie verbindlich bestellte Fremdleistungen vollständig zu vergüten.
13.3 Wurde ein Pauschalpreis vereinbart und erfolgt eine Stornierung nach Projektbeginn, ist die Agentur berechtigt, den bis dahin erbrachten Leistungsumfang nach tatsächlichem Aufwand oder anteilig auf Basis des Projektfortschritts abzurechnen.
13.4 Bereits registrierte Domains, Lizenzen, Hostingkosten, Druckaufträge oder sonstige Fremdkosten sind unabhängig vom Rücktritt vom Auftraggeber zu ersetzen.
13.5 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
14.1 Sämtliche von der Agentur erstellten Werke, insbesondere Websites, Webshops, Apps, Designs, Logos, Grafiken, Layouts, Konzepte, Quellcodes, Texte, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse, unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz.
14.2 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
14.3 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das im jeweiligen Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht.
14.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
14.5 Eine Weitergabe, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Bearbeitung der Leistungen durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
15. Offene Arbeitsdateien und Quellcode
15.1 Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. Figma-, Adobe Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, XD- oder vergleichbaren Projektdateien) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
15.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber lediglich die zur Nutzung erforderlichen Endprodukte.
15.3 Individuell entwickelter Quellcode wird dem Auftraggeber nur übergeben, sofern dies Vertragsbestandteil ist.
15.4 Allgemeine Programmierbibliotheken, Frameworks, Skripte, Module, Templates, Vorlagen und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben im Eigentum der Agentur und dürfen auch für andere Projekte verwendet werden.
16. Inhalte des Auftraggebers
16.1 Der Auftraggeber ist für sämtliche bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
16.2 Dies gilt insbesondere für:
Texte
Bilder
Logos
Videos
Marken
Produktdaten
Downloads
personenbezogene Daten.
16.3 Der Auftraggeber gewährleistet, über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen.
16.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.
16.5 Der Auftraggeber hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos, sofern diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen.
17. Domains und Hosting
17.1 Die Registrierung von Domains erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17.2 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder dauerhafte Registrierbarkeit einer gewünschten Domain.
17.3 Hosting-Leistungen werden entweder durch die Agentur oder durch externe Hostinganbieter erbracht.
17.4 Für Ausfälle, Wartungsarbeiten oder Störungen des Hostinganbieters haftet die Agentur nur, soweit diese von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
17.5 Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen von Hostinganbietern bleiben unberührt.
18. Wartung und Support
18.1 Wartungs- und Supportleistungen sind nicht Bestandteil eines Entwicklungsauftrages, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
18.2 Wartungsverträge können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
Sicherheitsupdates
Softwareupdates
Backups
Fehlerbehebungen
technische Betreuung
Support.
18.3 Reaktionszeiten gelten ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages.
18.4 Die Agentur übernimmt keine Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung von Websites, Apps oder Onlineshops ohne gesonderte Vereinbarung.
19. Drittanbieter und Fremdleistungen
19.1 Projekte können Software oder Dienste Dritter enthalten, insbesondere:
WordPress
WooCommerce
Shopify
TYPO3
Google-Dienste
Meta-Dienste
Stripe
PayPal
Cloudflare
Mailchimp
Brevo
Microsoft
Apple
sonstige externe Dienste.
19.2 Für Leistungen, Preise, Verfügbarkeit oder Änderungen dieser Drittanbieter übernimmt die Agentur keine Haftung.
19.3 Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter bleiben unberührt und sind vom Auftraggeber einzuhalten.
20. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
20.1 Sofern SEO-Leistungen beauftragt werden, schuldet die Agentur eine fachgerechte Optimierung nach dem jeweiligen Stand der Technik.
20.2 Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Position in Suchmaschinen oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden ausdrücklich nicht geschuldet.
20.3 Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur
21. Künstliche Intelligenz (KI)
21.1 Die Agentur ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers verletzt werden.
21.2 KI-generierte Inhalte werden vor ihrer Verwendung angemessen geprüft. Eine vollständige Fehlerfreiheit, rechtliche Unbedenklichkeit oder Einzigartigkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
21.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere Texte, Bilder und sonstige Inhalte vor ihrer Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen.
22. Referenznennung
22.1 Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Unternehmensnamens sowie unter Verwendung von Screenshots oder Abbildungen als Referenz für eigene Werbezwecke zu verwenden.
22.2 Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen sowie sonstigen Werbematerialien.
22.3 Widerspricht der Auftraggeber der Referenznutzung aus berechtigten Gründen schriftlich vor Projektabschluss, wird die Agentur diesem Widerspruch Rechnung tragen.
22.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Agentur berechtigt, im Footer einer von ihr entwickelten Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft (z. B. „Website erstellt von [Firmenname]“) mit Verlinkung auf ihre Website anzubringen. Der Auftraggeber kann die Entfernung dieses Hinweises gegen eine angemessene Vergütung verlangen, sofern dies vorab vereinbart wird.
23. Gewährleistung
23.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist und gesetzlich zulässig.
23.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der Agentur eine angemessene Frist zur Verbesserung einzuräumen.
23.3 Die Agentur ist berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserungen oder Austauschleistungen vorzunehmen, sofern gesetzlich zulässig.
23.4 Geringfügige Abweichungen in Gestaltung, Farben, Schriftarten oder Darstellungen auf unterschiedlichen Endgeräten und Browsern stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
23.5 Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für Mängel, die entstehen durch:
Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
fehlerhafte Bedienung,
nicht aktualisierte Software,
Server- oder Hostingprobleme Dritter,
Änderungen von Browsern oder Betriebssystemen,
Änderungen externer Dienste oder Programmierschnittstellen (APIs).
23.6 Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich für den vereinbarten Leistungsumfang.
24. Haftung
24.1 Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Personenschäden haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
24.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
24.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
24.4 Die Agentur haftet nicht für:
Ausfälle von Hostinganbietern,
Störungen von Internetverbindungen,
Änderungen bei Suchmaschinen,
Änderungen von App-Stores,
Änderungen bei Drittanbietern,
Hackerangriffe oder Cyberangriffe, sofern diese trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten,
höhere Gewalt.
24.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme und Inhalte vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen wurde.
24.6 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
25. Datenschutz und Vertraulichkeit
25.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
25.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.
25.3 Soweit erforderlich, schließen die Vertragsparteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
25.4 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
26. Höhere Gewalt
26.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Arbeitskämpfe oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten.
26.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer des Ereignisses einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
27. Schlussbestimmungen
27.1 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Vereinbarung.
27.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
27.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur auf Dritte zu übertragen.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
28.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur zuständig.
28.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands- und Zuständigkeitsvorschriften.
29. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Juli 2026 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wur