Barrierefreie Website nach BaFG
Wir prüfen Websites, Webshops und Online-Buchungen nach EN 301 549, beheben die Mängel und dokumentieren alles in verständlichem Deutsch. Mit unserem eigenen Werkzeug stufenlos.
Was das Gesetz verlangt
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Maßstab ist die Norm EN 301 549, im Kern die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.
Betroffen sind unter anderem Webshops und Online-Terminbuchungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Was wir prüfen und beheben
Kontraste
Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben, im hellen und im dunklen Modus.
Tastatur
Alles muss sich ohne Maus bedienen lassen, mit sichtbarem Fokus.
Struktur
Überschriften, Bereiche und Beschriftungen, die Screenreader verstehen.
Bilder und Formulare
Alternativtexte, beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen.
Bewegung und Zoom
Animationen lassen sich anhalten, Inhalte bleiben bei 200 % Zoom vollständig.
Erklärung
Eine Barrierefreiheitserklärung, die nur sagt, was die Prüfung belegt.
So gehen wir vor
- KurzprüfungKostenlos auf stufenlos.at (öffnet neuen Tab): bis zu fünf Seiten, Ergebnis per E-Mail.
- VollberichtDie ganze Website geprüft, jede Fundstelle mit konkreter Lösung.
- BehebungWir beheben die Mängel zum Fixpreis, auch gemeinsam mit Ihrer Agentur.
- ErklärungSie bekommen die Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website.
Wir machen es selbst vor
Auch www.metacom.at ist nach WCAG 2.1 AA gebaut und mit stufenlos geprüft: keine automatisch gefundenen Fehler in allen Ansichten, im hellen und im dunklen Modus. Unsere eigene Barrierefreiheitserklärung zeigt, wie so etwas aussieht.
Häufige Fragen
Betrifft das Gesetz meine Website?
Wenn Sie über die Website an Verbraucher verkaufen, Termine buchen lassen oder andere Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und kein Kleinstunternehmen sind, sehr wahrscheinlich. Die kostenlose Kurzprüfung zeigt Ihnen, wo Ihre Website technisch steht; die rechtliche Einordnung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Automatische Prüfungen finden nur einen Teil der Barrieren. Darum prüfen wir zusätzlich von Hand, etwa die Bedienung mit der Tastatur.
Müssen wir die Website neu bauen?
Meist nicht. Die meisten Mängel lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn man weiß, wo sie sitzen.
Sprechen wir darüber.
Schreiben Sie uns in ein paar Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein nachvollziehbares Angebot.