Barrierefreiheit
Stand: 5. November 2026
Metacom Solutions möchte, dass alle Menschen diese Website ohne Hürden nutzen können. Deshalb stellen wir hier Informationen zur Barrierefreiheit von www.metacom.at bereit, orientiert an § 14 Abs. 2 und Anlage 3 des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG).
Beschreibung der Website
Die Website informiert über unsere Leistungen (Webseiten, Webshops, Apps, Barrierefreiheit, Logo und Markenauftritt, Beratung), über unsere eigenen Produkte und über Referenzprojekte. Online-Bestellungen oder Vertragsabschlüsse sind über die Website nicht möglich.
Durchführung
Alle Inhalte sind ohne Anmeldung zugänglich. Die Startseite gibt einen Überblick, zu jeder Leistung gibt es eine eigene Seite. Kontakt nehmen Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp auf. Impressum, Datenschutz, AGB und diese Informationen erreichen Sie über die Links im Fußbereich jeder Seite.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Wir orientieren uns an der Europäischen Norm EN 301 549, die für Webinhalte die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA übernimmt.
Bei unserer Prüfung wurden keine Verstöße festgestellt. Umgesetzt sind unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste im hellen und im dunklen Modus
- vollständige Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Link „Zum Inhalt springen“ auf jeder Seite
- eine klare Überschriften-Struktur und Seitenbereiche für Hilfstechnologien
- ein Schalter „Animationen anhalten“; bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ bleiben Animationen automatisch aus
- Hinweise für Screenreader, wenn ein Link einen neuen Tab öffnet
- Vergrößern bis 200 % ohne Verlust von Inhalten
Bekannte Einschränkungen
Die Bildschirmfotos unserer Referenzen sind Vorschaubilder ohne eigenen Informationsgehalt; Name und Beschreibung jedes Projekts stehen als Text daneben. Die verlinkten Websites unserer Kundinnen und Kunden liegen nicht in unserer Verantwortung und können eigene Barrieren haben.
Wie diese Informationen erstellt wurden
Grundlage ist eine Prüfung am 5. November 2026: eine automatische Prüfung aller Ansichten im hellen und dunklen Modus mit stufenlos, unserem Prüfwerkzeug auf Basis von axe-core, sowie eine Prüfung von Hand für die Tastaturbedienung, die Farbkontraste und das Verhalten bei reduzierter Bewegung. Eine Prüfung mit Screenreadern steht noch aus. Wir aktualisieren diese Informationen bei wesentlichen Änderungen der Website.
Feedback und Kontakt
Sind Sie auf eine Barriere gestoßen oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an office@metacom.at oder rufen Sie uns an unter +43 664 3585244. Diese Informationen geben wir Ihnen auf Wunsch auch mündlich.
Zuständige Behörde
Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) zuständig (§ 21 BaFG): www.sozialministeriumservice.gv.at (öffnet neuen Tab).